Auslandsaufenthalt

Ein Aus­lands­auf­ent­halt wäh­rend der Schul­zeit bie­tet Schüler:innen eine ein­zig­ar­ti­ge Gele­gen­heit, ihre Hori­zon­te zu erwei­tern und wert­vol­le Erfah­run­gen zu sam­meln. Durch das Ein­tau­chen in eine neue Kul­tur und das Erler­nen einer frem­den Spra­che ent­wi­ckeln sie nicht nur ihre sprach­li­chen Fähig­kei­ten, son­dern auch ihre inter­kul­tu­rel­le Kompetenz.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die per­sön­li­che Ent­wick­lung, die mit einem sol­chen Auf­ent­halt ein­her­geht. Schüler:innen ler­nen, sich in unge­wohn­ten Situa­tio­nen zurecht­zu­fin­den, ihre Selbst­stän­dig­keit zu stär­ken und neue Freund­schaf­ten zu knüp­fen. Die­se Erfah­run­gen för­dern das Selbst­be­wusst­sein und die Anpas­sungs­fä­hig­keit, Eigen­schaf­ten, die im spä­te­ren Leben von gro­ßer Bedeu­tung sind.

Ein Aus­lands­auf­ent­halt trägt zudem zur aka­de­mi­schen und beruf­li­chen Zukunft bei. Die erwor­be­nen Sprach­kennt­nis­se und die inter­na­tio­na­le Erfah­rung sind in einer glo­ba­li­sier­ten Welt von unschätz­ba­rem Wert und öff­nen Türen zu viel­fäl­ti­gen Möglichkeiten.

Ins­ge­samt ist ein Aus­lands­auf­ent­halt eine berei­chern­de Erfah­rung, die Schüler:innen nicht nur aka­de­misch, son­dern auch per­sön­lich wach­sen lässt und sie auf ihrem Weg zu welt­of­fe­nen und selbst­be­wuss­ten jun­gen Erwach­se­nen unterstützt.

Prin­zi­pi­ell ist ein Aus­lands­be­such in der Sekun­dar­stu­fe I oder II mög­lich. Bei einem ganz­jäh­ri­gen Auf­ent­halt in der 11. oder 12. Klas­sen­stu­fe erfolgt eine Wie­der­ho­lung der jewei­li­gen Stu­fe. Ein halb­jäh­ri­gen Auf­ent­halt in der Sekun­dar­stu­fe II ist zwar mög­lich, in der Regel aber auf­grund der Beleg­ver­pflich­tung nicht mög­lich. Es besteht in jedem Fall ein geson­der­ter Beratungsbedarf. 

Für die not­wen­di­ge Bera­tung wen­den sich die Schüler:innen und Eltern an Herrn Möh­ring und Herrn Krei­ßig

Klassenstufe 7–9

Bei einer halb­jäh­ri­gen Beur­lau­bung:
(A) im 1. Schul­halb­jahr, erfolgt die Ver­set­zungs­ent­schei­dung auf­grund der Leis­tun­gen des 2. Schulhalbjahres.

(B) im 2. Schul­halb­jahr, trifft der Schul­lei­te­rin die Versetzungsentscheidung.

Bei einer ganz­jäh­ri­gen Beur­lau­bung trifft der Schul­lei­ter die Ver­set­zungs­ent­schei­dung nach der Rückkehr.

Klassenstufe 10

Bei einer halb­jäh­ri­gen Beur­lau­bung im 1. Schul­halb­jahr sind die Jahr­gangs­no­ten für den End­jah­res­zeug­nis und somit den Mitt­le­ren Schul­ab­schluss die Noten des 2. Schulhalbjahres.

Bei einer ganz­jäh­ri­gen Beur­lau­bung oder einer Beur­lau­bung min­des­tens im 2. Schul­halb­jahr gilt:

• ent­we­der Wie­der­ho­lung der 10. Jahr­gangs­stu­fe zum Errei­chen des Mitt­le­ren Schul­ab­schlus­ses oder

• Über­gang in die Sekun­dar­stu­fe II auf Pro­be mit halb­jäh­ri­ger Probezeit.


ABLAUF

Es muss eine Bean­tra­gung der Beur­lau­bung zwecks Aus­lands­auf­ent­halts bei der Schul­lei­tung erfol­gen, wel­che die­se in Rück­spra­che mit der Klas­sen­lei­tung prüft.

  • Der form­lo­se Antrag soll­te an die Schul­lei­tung adres­siert sein und:
    • Anga­be des Beurlaubungsgrundes,
    • Zeit­raum der Beurlaubung,
    • Ort/Schule die besucht wer­den soll,
    • ggf. eine Beschei­ni­gung der Orga­ni­sa­ti­on bzw. der auf­neh­men­den Schu­le enthalten.
    • Im Ide­al­fall ist die­se Beschei­ni­gung bereits bei der Bean­tra­gung vor­lie­gend, andern­falls muss die­se recht­zei­tig vor Ende des Schul­jah­res nach­ge­reicht werden.
  • Anschlie­ßend wird durch das Sekre­ta­ri­at eine Beschei­ni­gung über die Beur­lau­bung erstellt.
  • In jedem Fall muss nach der Rückkehr eine Schul­be­suchs­be­schei­ni­gung der ausländischen Schu­le vor­ge­legt werden.

ANMERKUNGEN

  • Wäh­rend eines Aus­lands­auf­ent­halts in der Sekun­dar­stu­fe I muss (ins­be­son­de­re in der Jahr­gangs­stu­fe 10) die Beleg­ver­pflich­tung von Fächern beach­tet wer­den, z.B. in den Fremd­spra­chen oder Infor­ma­tik (WPU)
  • Das Nach­ler­nen der ver­pass­ten Unter­richts­in­hal­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der Schüler:in, Nach­fris­ten o. ä. gibt es nicht.
  • Zudem muss die Erreich­bar­keit während des Aus­lands­auf­ent­halts per gültiger E‑Mail-Adres­se gewähr­leis­tet wer­den, da sonst ggf. der Zeit­raum von Kurs­wah­len ver­passt wird und damit die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt wer­den (gilt für die Jahr­gangs­stu­fe 10) –> Kon­takt zum Ober­stu­fen­ko­or­di­na­tor suchen
  • Im Jahr­gang 10 muss im 2. Halb­jahr eine mPA (medi­en­ge­stütz­te Pro­jekt­ar­beit) geleis­tet wer­den. –> Kon­takt zum Koor­di­na­tor der Sekundarstufe 

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Ansprechpartner

Lucas Möh­ring
Koor­di­na­tor der Sekun­dar­stu­fe I
lucas.moehring@hhgym.de

Peter Krei­ßig
Päd­ago­gi­scher Koor­di­na­tor
peter.kreissig@hhgym.de