Hausordnung
1 Zeitliche Regelungen
1.1 Öffnungszeiten der Schule
Die Schule wird ab 7.30 Uhr für die Schüler:innen geöffnet. Schulgebäude und Schulgelände sind nach dem Unterrichtsschluss, spätestens um 15.30 Uhr zu verlassen, ausgenommen sind der weitergehende Unterricht und die Arbeitsgemeinschaften. Weitere Ausnahmen sind vorher bei der Schulleitung zu beantragen.
1.2 Unterrichtszeiten
wdt_ID | Block | Stunde | Uhrzeit |
---|---|---|---|
1 | 1. Block | 1. Stunde 2. Stunde | 8:00–8:45 Uhr 8:45–9:30 Uhr |
2 | Frühstückspause | 9:30–9:50 Uhr | |
3 | 2. Block | 3. Stunde 4. Stunde | 9:50–10:35 Uhr 10:35–11:20 Uhr |
4 | 1. Essenspause | 11:20–11:50 Uhr | |
5 | Einzelstunde | 5. Stunde | 11:50–12:35 Uhr |
6 | 2. Essenspause | 12:35–13:05 Uhr | |
7 | Offener Block | 6. Stunde | 13:05–13:50 Uhr |
8 | ab der 7. Stunde Fünfminutenpausen | ||
9 | 7. Stunde | 14:00–14:45 Uhr | |
10 | 8. Stunde | 14:50–15:35 Uhr | |
Die Einnahme des Mittagessens erfolgt klassenweise nach den Festlegungen des Essenplans. Hofpausen sind nach der 4. und 5. Stunde, die Frühstückspause findet nach der 2. Stunde statt.
Für extreme Wetterlagen erfolgt der Unterricht nach einem extra Plan der Unterrichts- und Pausenzeiten.
Verkürzte Unterrichtszeiten
wdt_ID | Block | Stunde | Uhrzeit |
---|---|---|---|
1 | 1. Block | 1. Stunde 2. Stunde | 8:00–9:00 Uhr |
2 | Frühstückspause | 9:00–9:20 Uhr | |
3 | 2. Block | 3. Stunde 4. Stunde | 9:20–10:20 Uhr |
4 | Einzelstunde | 5. Stunde | 10.30–11:05 Uhr |
6 | 1. Essenspause | 11:05–11:30 Uhr | |
7 | Einzelstunde | 6. Stunde | 11:30–12:05 Uhr |
8 | 2. Essenspause | 12:05–12:30 Uhr | |
9 | ab der 7. Stunde Fünfminutenpausen | ||
10 | 7. Stunde | 12:30–13:05 Uhr | |
11 | 8. Stunde | 13:10–13:40 Uhr | |
1.3 Unterrichtsbeginn und Pausen
1.3.1 Die Schüler:innen finden sich rechtzeitig in den Klassenräumen ein, so dass mit Beginn der Stunde ihre Unterrichtsbereitschaft gewährleistet ist. Die Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer Fachlehrkraft betreten werden.
1.3.2 Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so meldet dies ein:e Klassensprecher:in im Sekretariat.
1.3.3 In den beiden Essenpausen gehen die Jahrgänge 5 bis 10 auf den Schulhof. Alle Schüler:innen verlassen die Unterrichtsräume, in Absprache mit den Fachlehrkräften kann zur Unterrichtsvorbereitung davon abgewichen werden (z. B. zur Vorbereitung auf Vorträge). Wird abgeklingelt, so halten sich die Schüler:innen nicht auf dem Schulhof, sondern im Schulgebäude auf.
1.3.4 Im Zusammenhang mit einer Hofpause findet der Raumwechsel nach dem Vorklingeln statt. Das Mitführen der Taschen ist im Zusammenhang mit dem Kunst- und Sportunterricht ausnahmsweise möglich.
1.3.5 Den Jahrgängen 5 bis 10 ist das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages nicht gestattet. Es sei denn, der Sportunterricht findet an einem anderen Ort statt. In den großen Pausen und in den Freistunden können die Schüler:innen der Sekundarstufe II das Schulgelände verlassen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht garantiert, wenn das Verlassen des Schulgeländes nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht.
2 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
2.1 Die Einrichtungen der Schule sind zu schonen, den Schüler:innen anvertrautes Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Das gilt insbesondere auch für die Grünanlagen und den Schulteich, die folglich auch nicht zu betreten sind.
2.2 Auf dem Schulgelände (inklusive Haupttreppe) ist der Konsum von Drogen, einschließlich Alkohol und Tabakwaren, grundsätzlich verboten.
2.3 Die Unterrichtsräume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, das betrifft besonders die Tafel, die Tischplatten und den Fußboden. Zu Beginn der Hofpausen sind die Unterrichtsräume unter Beachtung der Oberstufenregelung zu verschließen. Die Lehrkraft achtet auf den ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes einschließlich des sachgerechten Umgangs mit technischen Geräten; sie verlässt als Letzte den Raum. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen. Zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit werden raumverantwortliche Lehrkräfte festgelegt.
2.4 Die Nutzer:innen des Unikoms (Räumlichkeiten der Schulsozialarbeit) achten auf Ordnung und Sauberkeit. Während des Unterrichts ist sicherzustellen, dass für die anderen Räume im Rektorenhaus keine Lärmbelästigung entsteht. Den Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist der Aufenthalt im Unikom während der Pausen nicht gestattet (siehe 1.3.5). Näheres regelt die im Unikom aushängende Raumnutzungsvereinbarung.
2.5 Die speziell für den Raum 109 geltenden Ordnungsrichtlinien sind zu beachten, diese können im Physikfachbereich eingesehen werden.
2.6 Das Ballspielen ist nur erlaubt
- vor dem Kunstraum, dies aber nur mit Softbällen,
- auf dem Sportplatz auch mit großen Bällen, wobei dessen Nutzung den Jahrgangsstufen 5 und 6 vorbehalten ist.
Der westliche Teil des Schulhofes, inklusive der Umgebung des Teiches, sollen als Bereich für Ruhe und Entspannung respektiert werden.
2.7 Benutzung der Schule nach Unterrichtsende:
Nach dem Unterrichtsende bzw. anderen schulischen Veranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften) ist die Schule zu verlassen.
Veranstaltungen nach dem Unterricht sind bei der Schulleitung schriftlich und rechtzeitig zu beantragen, jedoch mindestens eine Woche vorher.
2.8 Wenn Fahrräder und Roller auf dem Schulhof abgestellt werden, sind grundsätzlich die Fahrradständer zu nutzen. Der Abschluss einer Fahrradversicherung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schule kommt für Schäden oder Diebstahl nicht auf.
Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Fahrräder und Roller sind keinesfalls in das Schulgebäude mitzunehmen.
3 Versäumen des Unterrichts / Beurlaubungen
3.1 Versäumt ein:e Schüler:in den Unterricht, so ist die Schule umgehend zu informieren.
Bei Rückkehr oder spätestens am dritten Tag der Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers / der volljährigen Schülerin über die Dauer der versäumten Zeit vorzulegen.
3.2 Schüler:innen, die im Laufe eines Tages den Unterrichtsbesuch krankheitshalber oder aus anderen zwingenden Gründen abbrechen müssen, werden von der Klassen- bzw. Tutoriumsleitung oder einer Fachlehrkraft nach Abmeldung im Sekretariat beurlaubt. Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten unmittelbar informiert. Sie holen ihre Kinder ab.
3.3 Über das Verfahren von 3.2 und die Ordnungsmaßnahmen bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht gemäß Schulgesetz vom 26.01.2004, §§ 62 und 63, sind Schüler:innen zu Beginn des Schuljahres von der Klassenleitung zu belehren. Die Belehrung ist im Klassenbuch zu vermerken. Die Schüler:innen der gymnasialen Oberstufe werden durch die Pädagogische Koordination belehrt.
3.4 Bei voraussehbarem Fehlen in begründeten Fällen (z. B. längerfristig geplanter Vorsorge bzw. Behandlungstermin) ist eine Freistellung zu beantragen. Ein solcher Antrag ist spätestens eine Woche vor Eintritt des Ereignisses an die Klassen- /Tutoriumsleitung zu richten, sofern der Antragsgrund nicht plötzlich eintritt. Die Klassen-/Tutoriumsleitung kann eine Befreiung vom Unterricht bis zu drei Tagen, die Schulleitung bis zu vier Wochen erteilen. Eine Freistellung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien muss auf jeden Fall von der Schulleitung genehmigt werden.
3.5 Bei Abwesenheit in Klausuren sind ärztliche Bescheinigungen vorzulegen (AV Schulpflicht).
4 Sonstige Verhaltensregeln
4.1 Klassenräume
Jede Klasse hat i. d. R. einen Klassenraum mit folgenden Verantwortlichkeiten:
• regelmäßiges Achten auf Ordnung und Sauberkeit,
• regelmäßiges Reinigen der Tische,
• Ausgestaltung des Raums.
4.2 Klassendienste
In jeder Klasse werden Schüler:innen für den Ordnungsdienst (wöchentlich wechselnd) eingeteilt. Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes gehören u. a.
• Reinigung der Tafeln nach jeder Stunde und gründliche Reinigung am Ende des Unterrichtstages (Kreidetafeln feucht, weiße Tafeln mit geeigneten Reinigern),
• Kontrolle des Hochstellens der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
4.3 Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister abzugeben. Größere Geldbeträge, Wertgegenstände und besonders wertvolle Kleidungsstücke sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht.
4.4 Für alle Bekanntmachungen (Aushänge, Poster u. ä.) sind nur die dafür vorgesehenen Schaukästen, Bilderrahmen bzw. Pinnwände zu nutzen. Die Aushänge sind in angemessener Form zu gestalten und zu unterzeichnen. Aushänge, die nicht unterzeichnet sind oder an einem anderen Ort aufgehängt sind, werden entfernt.
4.5 Gefahrenstellen, auffällige Beschädigungen und Verunreinigungen im Schulhaus oder auf dem Schulgelände sind umgehend einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
4.6 Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder bei Verlust von Schuleigentum hat der Verursacher / die Verursacherin Ersatz zu leisten.
4.7 Digitale Endgeräte sind in der Schule und auf dem Schulgelände ausschließlich Arbeitsgeräte. Innerhalb der Schulgebäude dürfen digitale Endgeräte nur auf ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft für schulische Anwendungen oder Unterrichtszwecke genutzt werden – hiervon sind Schüler:innen der Jahrgänge 11 und 12 ausgenommen. Außerhalb der Schulgebäude darf ein digitales Endgerät als Arbeitsmittel verwendet werden.
4.8 Foto‑, Ton- und Filmaufnahmen sind außerhalb konkreter Unterrichtsvorhaben grundsätzlich verboten.
4.9 Bei Zuwiderhandlung gegen 4.7 oder 4.8 werden die digitalen Endgeräte einbehalten und bis zum Ende des Unterrichtstages im Sekretariat aufbewahrt.
5 Schlussbestimmungen
Am Beginn eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler:innen der 5. bzw. neuen 7. Klasse eine Hausordnung ausgehändigt und werden auf die Bestimmungen hingewiesen. Darüber erfolgt ein Vermerk im Klassenbuch. Die Klassenleitungen erläutern ggf. aufkommende Fragen zur Hausordnung.
5.2 Nachträglich neu aufgenommene Schüler:innen erhalten ein Exemplar dieser Hausordnung.
5.3 Auf Antrag der Gesamtkonferenz, der Gesamtelternvertretung, der Gesamtschüler:innenvertretung oder einzelner Mitglieder der Schulkonferenz können Änderungen der Hausordnung von der Schulkonferenz beschlossen werden.
5.4 Die Hausordnung tritt mit dem Beschluss der Schulkonferenz am 06.06.2024 in Kraft.