Hausordnung

1. Zeitliche Regelungen

1.1 Öff­nungs­zei­ten der Schule

Die Schu­le wird ab 7.30 Uhr für die Schü­ler geöff­net. Schul­ge­bäu­de und Schul­ge­län­de sind nach dem Unter­richts­schluss, spä­tes­tens um 15.30 Uhr zu ver­las­sen, aus­ge­nom­men sind der wei­ter­ge­hen­de Unter­richt und die Arbeits­ge­mein­schaf­ten. Wei­te­re Aus­nah­men sind vor­her bei der Schul­lei­tung zu beantragen.

1.2 Unter­richts­zei­ten

wdt_ID Block Stun­de Uhr­zeit
1 1. Block 1. Stun­de 2. Stunde 8:00–8:45 Uhr 8:45–9:30 Uhr
2 Früh­stücks­pau­se 9:30–9:50 Uhr
3 2. Block 3. Stun­de 4. Stunde 9:50–10:35 Uhr 10:35–11:20 Uhr
4 1. Essens­pau­se 11:20–11:50 Uhr
5 Ein­zel­stun­de 5. Stun­de 11:50–12:35 Uhr
6 2. Essens­pau­se 12:35–13:05 Uhr
7 Offe­ner Block 6. Stun­de 13:05–13:50 Uhr
8 ab der 7. Stun­de Fünfminutenpausen
9 7. Stun­de 14:00–14:45 Uhr
10 8. Stun­de 14:50–15:35 Uhr

Die Ein­nah­me des Mit­tag­essens erfolgt klas­sen­wei­se nach den Fest­le­gun­gen des Essen­plans. Hof­pau­sen sind nach der 4. und 5. Stun­de, die Früh­stücks­pau­se nach der 2. Stunde.

1.3 Unter­richts­be­ginn und Pausen

1.3.1 Die Schü­ler fin­den sich recht­zei­tig in den Klas­sen­räu­men ein, so dass mit Beginn der Stun­de ihre Unter­richts­be­reit­schaft gewähr­leis­tet ist. Die Fach­räu­me dür­fen aus Sicher­heits­grün­den nur unter Auf­sicht eines Fach­leh­rers betre­ten werden.

1.3.2 Ist der Leh­rer fünf Minu­ten nach Unter­richts­be­ginn noch nicht erschie­nen, so mel­det dies ein Klas­sen­spre­cher im Sekretariat.

1.3.3 In den bei­den Essen­pau­sen gehen die 5. bis 10. Klas­sen auf den Schul­hof. Alle Schüler ver­las­sen die Unter­richts­räu­me, in Abspra­che mit den Fach­leh­rern
kann zur Unter­richts­vor­be­rei­tung davon abge­wi­chen wer­den (z.B. zur Vor­be­rei­tung auf Vor­trä­ge). Wird abge­klin­gelt, so hal­ten sich die Schü­ler nicht auf dem Schul­hof, son­dern im Schul­ge­bäu­de auf.

1.3.4 Im Zusam­men­hang mit einer Hof­pau­se fin­det der Raum­wech­sel nach dem Vor­klin­geln statt. Das aus­nahms­wei­se Mitführen der Taschen ist im
Zusam­men­hang mit dem Kunst- und Sport­un­ter­richt möglich.

1.3.5 Den Jahr­gän­gen 5 – 10 ist das Ver­las­sen des Schul­ge­län­des wäh­rend des Unter­richts­ta­ges nicht gestat­tet (Aus­nah­me der Sport­un­ter­richt fin­det an
ande­rem Ort statt). In den gro­ßen Pau­sen und in den Frei­stun­den kön­nen die Schüler der Sekun­dar­stu­fe II das Schul­ge­län­de ver­las­sen. Der Ver­si­che­rungs­schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist nicht garan­tiert, wenn das Ver­las­sen des Schul­ge­län­des nicht in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit dem Schul­be­such steht.

2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

2.1 Die Ein­rich­tun­gen der Schu­le sind zu scho­nen, den Schü­lern anver­trau­tes Schul­ei­gen­tum ist pfleg­lich zu behan­deln. Das gilt ins­be­son­de­re auch für die Grün­an­la­gen und den Schul­teich, die folg­lich auch nicht zu betre­ten sind.

2.2 Auf dem Schul­ge­län­de (inklu­si­ve Haupt­trep­pe) ist der Kon­sum von Dro­gen ein­schließ­lich Alko­hol und Tabak­wa­ren grund­sätz­lich verboten.

2.3 Die Unter­richts­räu­me sind in einem ordent­li­chen Zustand zu ver­las­sen, das betrifft beson­ders die Tafel, die Tisch­plat­ten und den Fuß­bo­den. Zu Beginn der Hof­pau­sen sind die Unter­richts­räu­me unter Beach­tung der Ober­stu­fen­re­ge­lung zu ver­schlie­ßen. Der Leh­rer ach­tet auf den ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand des Unter­richts­rau­mes ein­schließ­lich des sach­ge­rech­ten Umgangs mit tech­ni­schen Gerä­ten; er ver­lässt als Letz­ter den Raum. Nach der letz­ten Unter­richts­stun­de sind die Stühle hoch­zu­stel­len. Zur Gewähr­leis­tung von Ord­nung und Sau­ber­keit wer­den raum­ver­ant­wort­li­che Leh­rer festgelegt.

2.4 Die Benut­zer des Uni­koms ach­ten selbst­stän­dig auf Ord­nung und Sau­ber­keit. Wäh­rend des Unter­richts ist dar­auf zu ach­ten, dass für die angren­zen­den Räu­me kei­ne Lärm­be­läs­ti­gung ent­steht. Den Schülern der Jahr­gangs­stu­fen 5 bis 10 ist in den Pau­sen (s. 1.3.5) der Auf­ent­halt im Uni­kom nicht gestat­tet. Nach dem Unter­richt steht das Uni­kom bis zum Schlie­ßen der Schu­le (s. 1.1) allen Schülern zur Verfügung. Nähe­res regelt die Raum­nut­zungs­ver­ein­ba­rung für das Uni­kom. Zur Vor­be­rei­tung und Durchführung von Kuchen­ba­sa­ren wird das Uni­kom genutzt, eine Richt­li­nie regelt das Prozedere.Die Gesamtschülervertretung bestimmt ver­ant­wort­li­che Schüler, die für die Durch­set­zung der vor­ste­hen­den Rege­lun­gen sorgen.

2.5 Die spe­zi­ell für den Raum 108 und 109 gel­ten­den Ord­nungs­richt­li­ni­en sind zu beach­ten, die­se kön­nen im Phy­sik­fach­be­reich ein­ge­se­hen werden.

2.6 Das Ball­spie­len ist nur erlaubt

  • vor dem Kunst­raum, dies aber nur mit Softbällen,
  • auf dem Sport­platz auch mit gro­ßen Bäl­len, wobei des­sen Nut­zung den Jahr­gangs­stu­fen 5 und 6 vor­be­hal­ten ist.

Der west­li­che Teil des Schul­ho­fes, inklu­si­ve der Umge­bung des Tei­ches, sol­len als Bereich für Ruhe und Ent­span­nung respek­tiert werden.

2.7 Benut­zung der Schu­le nach Unter­richts­en­de: Nach dem Unter­richts­en­de bzw. ande­ren schu­li­schen Ver­an­stal­tun­gen ist die Schu­le zu ver­las­sen.
Ver­an­stal­tun­gen nach dem Unter­richt sind bei der Schul­lei­tung schrift­lich und recht­zei­tig zu bean­tra­gen, jedoch min­des­tens eine Woche vorher.

2.8 Wenn Fahr­rä­der und Rol­ler auf dem Schul­hof abge­stellt wer­den, sind grund­sätz­lich die Fahr­rad­stän­der zu nut­zen. Der Abschluss einer Fahr­rad­ver­si­che­rung liegt in der Ver­ant­wor­tung der Eltern. Die Schu­le kommt für Schä­den oder Dieb­stahl nicht auf.
Das Fahr­rad­fah­ren auf dem Schul­hof ist nicht gestat­tet. Fahr­rä­der und Rol­ler sind kei­nes­falls in das Schul­ge­bäu­de mitzunehmen.

3. Versäumen des Unterrichts / Beurlaubungen

3.1 Ver­säumt ein Schü­ler den Unter­richt, so ist die Schu­le umge­hend zu infor­mie­ren. Bei Rück­kehr des Schü­lers, spä­tes­tens am drit­ten Tag, ist eine schrift­li­che Begrün­dung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder des voll­jäh­ri­gen Schü­lers bzw. eine Beschei­ni­gung eines Arz­tes über die Dau­er der ver­säum­ten Zeit vorzulegen.

3.2 Schü­ler, die im Lau­fe eines Tages den Unter­richts­be­such krank­heits­hal­ber oder aus ande­ren zwin­gen­den Grün­den abbre­chen müs­sen, wer­den vom Klas­sen­lei­ter / Tutor oder einem Fach­leh­rer nach Abspra­che mit der Schul­lei­tung beur­laubt. Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten wer­den, falls der Schü­ler noch nicht voll­jäh­rig ist, unmit­tel­bar infor­miert und holen ihre Kin­der ab.

3.3 Über das Ver­fah­ren von 3.2 und die Ord­nungs­maß­nah­men bei unent­schul­dig­tem Fern­blei­ben vom Unter­richt gemäß Schul­ge­setz vom 26.01.2004, §§ 62 und 63, sind Schü­ler zu Beginn des Schul­jah­res vom Klas­sen­lei­ter zu beleh­ren. Die Beleh­rung ist im Klas­sen­buch zu ver­mer­ken. Die Schü­ler der gym­na­sia­len Ober­stu­fe wer­den durch den Päd­ago­gi­schen Koor­di­na­tor belehrt.

3.4 Bei vor­aus­seh­ba­rem Feh­len in begrün­de­ten Fäl­len (z. B. län­ger­fris­tig geplan­ter Arzt­be­such) ist eine Frei­stel­lung zu bean­tra­gen. Ein sol­cher Antrag ist spä­tes­tens eine Woche vor Ein­tritt des Ereig­nis­ses an den Klas­sen­lei­ter / Tutor zu rich­ten, sofern der Antrags­grund nicht plötz­lich ein­tritt. Der Klas­sen­lei­ter /Tutor kann eine Befrei­ung vom Unter­richt bis zu drei Tagen, die Schul­lei­te­rin bis zu vier Wochen erteil­ten. Eine Frei­stel­lung in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit den Feri­en muss auf jeden Fall von der Schul­lei­te­rin geneh­migt werden.

3.5 Bei Abwe­sen­heit in Klau­su­ren sind ärzt­li­che Beschei­ni­gun­gen vor­zu­le­gen (AV Schulpflicht).

4. Sonstige Verhaltensregeln

4.1 Klas­sen­räu­me 

Jede Klas­se hat i. d. R. einen Klas­sen­raum mit fol­gen­den Verantwortlichkeiten:

  • regel­mä­ßi­ges Ach­ten auf Ord­nung und Sauberkeit,
  • regel­mä­ßi­ges Rei­ni­gen der Schülertische,
  • Aus­ge­stal­tung des Raums.

4.2 Klas­sen­diens­te

In jeder Klas­se wer­den Schü­ler für fol­gen­de Ämter eingeteilt:

  • Klas­sen­buch­ver­ant­wort­li­cher (stän­di­ge Aufgabe)
  • Ord­nungs­dienst (wöchent­lich wechselnd)

Zu den Auf­ga­ben des Ord­nungs­diens­tes gehö­ren u. a.

  • Tafel­rei­ni­gung nach jeder Stun­de und feuch­te Rei­ni­gung der Krei­de­ta­feln am Ende des Unterrichtstages,
  • Kon­trol­le des Hoch­stel­lens der Stüh­le nach der letz­ten Unterrichtsstunde.

4.3 Gefun­de­ne Gegen­stän­de sind beim Haus­meis­ter abzu­ge­ben. Grö­ße­re Geld­be­trä­ge, Wert­ge­gen­stän­de und beson­ders wert­vol­le Klei­dungs­stü­cke soll­ten nicht in die Schu­le mit­ge­bracht wer­den, da nur ein ein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz besteht.

4.4 Für alle Bekannt­ma­chun­gen (Aus­hän­ge, Pos­ter u. ä.) sind nur die dafür vor­ge­se­he­nen Schau­käs­ten bzw. Pinn­wän­de zu nut­zen. Die Aus­hän­ge sind in ange­mes­se­ner Form zu gestal­ten und zu unter­zeich­nen. Aus­hän­ge, die nicht unter­zeich­net sind oder an einem ande­ren Ort auf­ge­hängt sind, wer­den entfernt.

4.5 Gefah­ren­stel­len, auf­fäl­li­ge Beschä­di­gun­gen und Ver­un­rei­ni­gun­gen im Schul­haus oder auf dem Schul­ge­län­de sind umge­hend einem Leh­rer, dem Haus­meis­ter oder im Sekre­ta­ri­at zu melden.

4.6 Bei grob fahr­läs­si­ger oder vor­sätz­li­cher Beschä­di­gung oder bei Ver­lust von Schul­ei­gen­tum hat der Ver­ur­sa­cher Ersatz zu leisten.

4.7 Das Mit­brin­gen elek­tro­ni­scher Gerä­te erfolgt auf eige­ne Gefahr. Das Spie­len mit die­sen Gerä­ten ist in den Jahr­gän­gen 5 bis 10 nicht gestat­tet, ab Jahr­gangs­stu­fe 11 ist es unerwünscht.

4.8 Fotos und Video­auf­nah­men sind ohne ausdrückliche Geneh­mi­gung unzulässig.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Am Beginn eines jeden Schul­jah­res erhal­ten die Schüler der 5. bzw. neu­en 7. Klas­se eine Haus­ord­nung aus­ge­hän­digt und wer­den auf die Bestim­mun­gen hin­ge­wie­sen. Darüber erfolgt ein Ver­merk im Klas­sen­buch. Die Klas­sen­lei­ter erläu­tern den Schülern jeweils aktu­el­le Fra­gen, die die Haus­ord­nung betref­fen. 3.2 Die Klas­sen­lei­ter erläu­tern den Schü­lern jeweils aktu­el­le Fra­gen und Ände­run­gen, die die Haus­ord­nung betreffen.

5.2 Nach­träg­lich neu auf­ge­nom­me­ne Schü­ler erhal­ten ein Exem­plar die­ser Hausordnung.

5.3 Auf Antrag der Gesamt­kon­fe­renz, der Gesamt­el­tern­ver­tre­tung, der Gesamt­schü­ler­ver­tre­tung oder ein­zel­ner Mit­glie­der der Schul­kon­fe­renz kön­nen Ände­run­gen der Haus­ord­nung von der Schul­kon­fe­renz beschlos­sen werden.

5.4 Die Haus­ord­nung wur­de von der Schul­kon­fe­renz bera­ten und beschlos­sen, sie tritt am 01.04.2019 in Kraft.

Für die Schul­kon­fe­renz des Heinrich-Hertz-Gymnasiums

_______________________________

Die Haus­ord­nung ist auch hier nach­zu­le­sen. Die gram­ma­ti­sche Mas­ku­lin­form ist im Sin­ne der Les­bar­keit des Tex­tes gewählt wor­den. Ange­spro­chen sind natür­lich in glei­cher Wei­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Leh­re­rin­nen und Leh­rer, Tuto­rin­nen und Tutoren.