Hausordnung

1 Zeitliche Regelungen

1.1 Öff­nungs­zei­ten der Schule

Die Schu­le wird ab 7.30 Uhr für die Schüler:innen geöff­net. Schul­ge­bäu­de und Schul­ge­län­de sind nach dem Unter­richts­schluss, spä­tes­tens um 15.30 Uhr zu ver­las­sen, aus­ge­nom­men sind der wei­ter­ge­hen­de Unter­richt und die Arbeits­ge­mein­schaf­ten. Wei­te­re Aus­nah­men sind vor­her bei der Schul­lei­tung zu beantragen.

1.2 Unter­richts- und Pausenzeiten

wdt_ID Block Stun­de Uhr­zeit Block Stun­de Uhr­zeit
1 1. Block Teil 1 1. Stun­de 8:00 – 8:45
2 1. Block Teil 2 2. Stun­de 9:30 – 9:50
3 Früh­stücks­pau­se 9:30 – 9:50
4 2. Block Teil 1 3. Stun­de 9:50 – 10:35
5 2. Block Teil 2 4. Stun­de 10:35 – 11:20
6 1. Essen­pau­se 11:20 – 11:50
7 Ein­zel­stun­de 5. Stun­de 11:50 – 12:35 3. Block Teil 1 5. Stun­de 11:50 – 12:35
8 2. Essen­pau­se 12:35 – 13:05 3. Block Teil 2 6. Stun­de 12:35 – 13:20
9 Ein­zel­stun­de 6. Stun­de 13:05 – 13:50 3. Essen­pau­se 13:20 – 13:50
10 Ein­zel­stun­de 7. Stun­de 14:00 – 14:45
Block Stun­de Uhr­zeit

Die Ein­nah­me des Mit­tag­essens erfolgt klas­sen­wei­se nach den Fest­le­gun­gen des Essen­plans.
Für extre­me Wet­ter­la­gen erfolgt der Unter­richt nach einem extra Plan der Unter­richts- und Pausenzeiten

Ver­kürz­te Unterrichtszeiten

wdt_ID Block Stun­de Uhr­zeit
1 1. Block 1. und 2. Stunde 8:00 – 9:00
2 Früh­stücks­pau­se 9:00 – 9:20
3 2. Block 3. und 4. Stunde 9:20 – 10:20
4 Ein­zel­stun­de 5. Stun­de 10.30 – 11:05
6 1. Essens­pau­se 11:05 – 11:30
7 Ein­zel­stun­de 6. Stun­de 11:30 – 12:05
8 2. Essens­pau­se 12:05 – 12:30
10 Ein­zel­stun­de 7. Stun­de 12:30 – 13:05
11 Ein­zel­stun­de 8. Stun­de 13:10 – 13:40

1.3 Unter­richts­be­ginn und Pausen

1.3.1 Die Schüler:innen fin­den sich recht­zei­tig in den Klas­sen­räu­men ein, so dass mit Beginn der Stun­de ihre Unter­richts­be­reit­schaft gewähr­leis­tet ist. Die Fach­räu­me dür­fen aus Sicher­heits­grün­den nur unter Auf­sicht einer Fach­lehr­kraft betre­ten werden.

1.3.2 Ist die Lehr­kraft fünf Minu­ten nach Unter­richts­be­ginn noch nicht erschie­nen, so mel­det dies ein:e Klassensprecher:in im Sekretariat.

1.3.3 In den drei Essen­pau­sen gehen die Jahr­gän­ge 5 bis 10 auf den Schul­hof. Alle Schüler:innen ver­las­sen die Unter­richts­räu­me, in Abspra­che mit den Fach­lehr­kräf­ten kann zur Unter­richts­vor­be­rei­tung davon abge­wi­chen wer­den (z. B. zur Vor­be­rei­tung auf Vor­trä­ge). Wird abge­klin­gelt, so hal­ten sich die Schüler:innen nicht auf dem Schul­hof, son­dern im Schul­ge­bäu­de auf.

1.3.4 Nach dem letz­ten Schul­tag des Jahr­gangs 12 erhält der 10. Jahr­gang die Erlaub­nis, sich wäh­rend der Essen­pau­sen im Schul­ge­bäu­de aufzuhalten.

1.3.5 Wäh­rend der drit­ten Essen­pau­se gehen alle Schüler:innen der betrof­fe­nen Klas­sen auf den Schul­hof oder bei Regen in die Men­sa. Für die­se ist der Auf­ent­halt im Schul­ge­bäu­de zwi­schen 13.20 Uhr und 13.50 Uhr unter­sagt.
Bei Ver­tre­tung im 3. Block durch ver­schie­de­ne Lehr­kräf­te erfolgt ein Wech­sel zum Modell 5./6. Stun­de. In die­sem Fall geht die betrof­fe­ne Klas­se in der 2. EP zum Essen.

1.3.6 Im Zusam­men­hang mit einer Hof­pau­se fin­det der Raum­wech­sel nach dem Vor­klin­geln statt. Das Mit­füh­ren der Taschen ist im Zusam­men­hang mit dem Kunst- und Sport­un­ter­richt aus­nahms­wei­se möglich.

1.3.7 Den Jahr­gän­gen 5 bis 10 ist das Ver­las­sen des Schul­ge­län­des wäh­rend des Unter­richts­ta­ges nicht gestat­tet. Es sei denn, der Sport­un­ter­richt fin­det an einem an- deren Ort statt. In den gro­ßen Pau­sen und in den Frei­stun­den kön­nen die Schüler:innen der Sekun­dar­stu­fe II das Schul­ge­län­de ver­las­sen. Der Ver­si­che­rungs­schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist nicht garan­tiert, wenn das Ver­las­sen des Schul­ge­län­des nicht in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit dem Schul­be­such steht.

2 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

2.1 Die Ein­rich­tun­gen der Schu­le sind zu scho­nen, den Schüler:innen anver­trau­tes Schul­ei­gen­tum ist pfleg­lich zu behan­deln. Das gilt ins­be­son­de­re auch für die Grün­an­la­gen und den Schul­teich, die folg­lich auch nicht zu betre­ten sind.

2.2 Auf dem Schul­ge­län­de (inklu­si­ve Haupt­trep­pe) ist der Kon­sum von Dro­gen, ein­schließ­lich Alko­hol und Tabak­wa­ren, grund­sätz­lich verboten.

2.3 Die Unter­richts­räu­me sind in einem ordent­li­chen Zustand zu ver­las­sen, das betrifft beson­ders die Tafel, die Tisch­plat­ten und den Fuß­bo­den. Zu Beginn der Hof­pau­sen sind die Unter­richts­räu­me unter Beach­tung der Ober­stu­fen­re­ge­lung zu ver­schlie­ßen. Die Lehr­kraft ach­tet auf den ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand des Unter­richts­rau­mes ein­schließ­lich des sach­ge­rech­ten Umgangs mit tech­ni­schen Gerä­ten; sie ver­lässt als Letz­te den Raum. Nach der letz­ten Unter­richts­stun­de sind die Stüh­le hoch­zu­stel­len. Zur Gewähr­leis­tung von Ord­nung und Sau­ber­keit wer­den raum­ver­ant­wort­li­che Lehr­kräf­te festgelegt.

2.4 Die Nutzer:innen des Uni­koms (Räum­lich­kei­ten der Schul­so­zi­al­ar­beit) ach­ten auf Ord­nung und Sau­ber­keit. Wäh­rend des Unter­richts ist sicher­zu­stel­len, dass für die ande­ren Räu­me im Rek­to­ren­haus kei­ne Lärm­be­läs­ti­gung ent­steht. Den Jahr­gangs­stu­fen 5 bis 10 ist der Auf­ent­halt im Uni­kom wäh­rend der Pau­sen nicht gestat­tet (sie­he 1.3.5). Nähe­res regelt die im Uni­kom aus­hän­gen­de Raumnutzungsvereinbarung.

2.5 Die spe­zi­ell für den Raum 109 gel­ten­den Ord­nungs­richt­li­ni­en sind zu beach­ten, die­se kön­nen im Phy­sik­fach­be­reich ein­ge­se­hen werden.

2.6 Das Ball­spie­len ist nur erlaubt

  • vor dem Kunst­raum, dies aber nur mit Softbällen,
  • auf dem Sport­platz auch mit gro­ßen Bäl­len, wobei des­sen Nut­zung den Jahr­gangs­stu­fen 5 und 6 vor­be­hal­ten ist.

Der west­li­che Teil des Schul­ho­fes, inklu­si­ve der Umge­bung des Tei­ches, sol­len als Bereich für Ruhe und Ent­span­nung respek­tiert werden.

2.7 Benut­zung der Schu­le nach Unter­richts­en­de:
Nach dem Unter­richts­en­de bzw. ande­ren schu­li­schen Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Arbeits­ge­mein­schaf­ten) ist die Schu­le zu ver­las­sen.
Ver­an­stal­tun­gen nach dem Unter­richt sind bei der Schul­lei­tung schrift­lich und recht­zei­tig zu bean­tra­gen, jedoch min­des­tens eine Woche vorher.

2.8 Wenn Fahr­rä­der und Rol­ler auf dem Schul­hof abge­stellt wer­den, sind grund­sätz­lich die Fahr­rad­stän­der zu nut­zen. Der Abschluss einer Fahr­rad­ver­si­che­rung liegt in der Ver­ant­wor­tung der Eltern. Die Schu­le kommt für Schä­den oder Dieb­stahl nicht auf. Das Fahr­rad­fah­ren auf dem Schul­hof ist nicht gestat­tet. Fahr­rä­der und Rol­ler sind kei­nes­falls in das Schul­ge­bäu­de mitzunehmen.

3 Versäumen des Unterrichts / Beurlaubungen

3.1 Ver­säumt ein:e Schüler:in den Unter­richt, so ist die Schu­le umge­hend zu infor­mie­ren.
Bei Rück­kehr oder spä­tes­tens am drit­ten Tag der Krank­heit ist eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung bzw. eine schrift­li­che Begrün­dung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder des voll­jäh­ri­gen Schü­lers / der voll­jäh­ri­gen Schü­le­rin über die Dau­er der ver­säum­ten Zeit vorzulegen.

3.2 Schüler:innen, die im Lau­fe eines Tages den Unter­richts­be­such krank­heits­hal­ber oder aus ande­ren zwin­gen­den Grün­den abbre­chen müs­sen, wer­den von der Klas­sen- bzw. Tuto­ri­ums­lei­tung oder einer Fach­lehr­kraft nach Abmel­dung im Sekre­ta­ri­at beur­laubt. Bei Min­der­jäh­ri­gen wer­den die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten unmit­tel­bar infor­miert. Sie holen ihre Kin­der ab.

3.3 Über das Ver­fah­ren von 3.2 und die Ord­nungs­maß­nah­men bei unent­schul­dig­tem Fern­blei­ben vom Unter­richt gemäß Schul­ge­setz vom 26.01.2004, §§ 62 und 63, sind Schüler:innen zu Beginn des Schul­jah­res von der Klas­sen­lei­tung zu beleh­ren. Die Beleh­rung ist im Klas­sen­buch zu ver­mer­ken. Die Schüler:innen der gym­na­sia­len Ober­stu­fe wer­den durch die Päd­ago­gi­sche Koor­di­na­ti­on belehrt.

3.4 Bei vor­aus­seh­ba­rem Feh­len in begrün­de­ten Fäl­len (z. B. län­ger­fris­tig geplan­ter Vor­sor­ge bzw. Behand­lungs­ter­min) ist eine Frei­stel­lung zu bean­tra­gen. Ein sol­cher Antrag ist spä­tes­tens eine Woche vor Ein­tritt des Ereig­nis­ses an die Klas­sen- /Tutoriumsleitung zu rich­ten, sofern der Antrags­grund nicht plötz­lich ein­tritt. Die Klas­sen-/Tu­to­ri­ums­lei­tung kann eine Befrei­ung vom Unter­richt bis zu drei Tagen, die Schul­lei­tung bis zu vier Wochen ertei­len. Eine Frei­stel­lung in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit den Feri­en muss auf jeden Fall von der Schul­lei­tung geneh­migt werden.

3.5 Bei Abwe­sen­heit in Klau­su­ren sind ärzt­li­che Beschei­ni­gun­gen vor­zu­le­gen (AV Schulpflicht).

4 Kommunikation im digitalen Raum

4.1 Webun­tis

4.1.1 Alle Schüler:innen erhal­ten mit Ein­tritt in die Schu­le einen per­sön­li­chen Zugang zu Webun­tis. Alle Infor­ma­tio­nen zum Stun­den- und Ver­tre­tungs­plan wer­den über die­se Platt­form mit­ge­teilt und sind ver­bind­lich zu beach­ten. Alle Schüler:innen rufen den Ver­tre­tungs­plan täg­lich ab und beach­ten bis 17 Uhr die Plan­än­de­run­gen für den Fol­ge­tag, indem sie alle erfor­der­li­chen Mate­ria­li­en bereithalten.

4.2 IServ

4.2.1 Alle Schüler:innen erhal­ten mit Ein­tritt in die Schu­le einen per­sön­li­chen Zugang zu IServ für die digi­ta­le Arbeit im Schulnetz.

4.2.2 Als ver­bind­li­ches digi­ta­les Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel zwi­schen Lehr­kräf­ten und Schüler:innen wird der IServ-Mes­sen­ger genutzt. Er ermög­licht die gegen­sei­ti­ge direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, sodass alle Schüler:innen jede Lehr­kraft sowie Lehr­kräf­te alle Schüler:innen direkt errei­chen können.

4.2.3 Schüler:innen über­neh­men die Ver­ant­wor­tung, den IServ-Mes­sen­ger regel­mä­ßig zu über­prü­fen. Der Umfang die­ser Eigen­ver­ant­wor­tung erfolgt alters- und jahr­gangs­ab­hän­gig; ins­be­son­de­re in den unte­ren Jahr­gangs­stu­fen wer­den die Schüler:innen dabei durch die Klas­sen- und Fach­lehr­kräf­te ange­mes­sen unterstützt.

4.2.4 Schüler:innen prü­fen mit der­sel­ben Eigen­ver­ant­wor­tung die Start­sei­te im IServ. Das betrifft ins­be­son­de­re die Mit­tei­lung von Nach­schrei­be­ter­mi­nen. Die Teil­nah- me an einem über IServ fest­ge­leg­ten Nach­schrei­be­ter­min ist verbindlich.

4.2.5 Die Fre­quenz der Über­prü­fung des IServ-Mes­sen­gers und Kalen­ders wird durch die Klas­sen­lei­tung mitgeteilt.

5 Nutzung digitaler Endgeräte

5.1 Digi­ta­le End­ge­rä­te sind in der Schu­le und auf dem Schul­ge­län­de aus­schließ­lich Arbeits­ge­rä­te. Inner­halb der Schul­ge­bäu­de dür­fen digi­ta­le End­ge­rä­te nur auf aus­drück­li­che Erlaub­nis einer Lehr­kraft für schu­li­sche Anwen­dun­gen oder Unter­richts­zwe­cke genutzt wer­den – hier­von sind Schüler:innen der Jahr­gän­ge 11 und 12 aus­ge­nom­men. Außer­halb der Schul­ge­bäu­de darf ein digi­ta­les End­ge­rät als Arbeits­mit­tel ver­wen­det werden.

5.2 Foto‑, Ton- und Film­auf­nah­men sind außer­halb kon­kre­ter Unter­richts­vor­ha­ben grund­sätz­lich verboten.

5.3 Bei Zuwi­der­hand­lung gegen 5.1 oder 5.2 wer­den die digi­ta­len End­ge­rä­te ein­be­hal­ten und bis zum Ende des Unter­richts­ta­ges im Sekre­ta­ri­at aufbewahrt.

6 Sonstige Verhaltensregeln

6.1 Klas­sen­räu­me 

Jede Klas­se hat i. d. R. einen Klas­sen­raum mit fol­gen­den Verantwortlichkeiten:

• regel­mä­ßi­ges Ach­ten auf Ord­nung und Sau­ber­keit,
• regel­mä­ßi­ges Rei­ni­gen der Tische,
• Aus­ge­stal­tung des Raums.

6.2 Klas­sen­diens­te

In jeder Klas­se wer­den Schüler:innen für den Ord­nungs­dienst (wöchent­lich wech­selnd) ein­ge­teilt. Zu den Auf­ga­ben des Ord­nungs­diens­tes gehö­ren u. a.
• Rei­ni­gung der Tafeln nach jeder Stun­de und gründ­li­che Rei­ni­gung am Ende des Unter­richts­ta­ges (Krei­de­ta­feln feucht, wei­ße Tafeln mit geeig­ne­ten Rei­ni­gern),
• Kon­trol­le des Hoch­stel­lens der Stüh­le nach der letz­ten Unterrichtsstunde.

6.3 Gefun­de­ne Gegen­stän­de sind beim Haus­meis­ter abzu­ge­ben. Grö­ße­re Geld­be­trä­ge, Wert­ge­gen­stän­de und beson­ders wert­vol­le Klei­dungs­stü­cke soll­ten nicht in die Schu­le mit­ge­bracht wer­den, da nur ein ein­ge­schränk­ter Ver­si­che­rungs­schutz besteht.

6.4 Für alle Bekannt­ma­chun­gen (Aus­hän­ge, Pos­ter u. ä.) sind nur die dafür vor­ge­se­he­nen Schau­käs­ten, Bil­der­rah­men bzw. Pinn­wän­de zu nut­zen. Die Aus­hän­ge sind in ange­mes­se­ner Form zu gestal­ten und zu unter­zeich­nen. Aus­hän­ge, die nicht unter­zeich­net sind oder an einem ande­ren Ort auf­ge­hängt sind, wer­den entfernt.

6.5 Gefah­ren­stel­len, auf­fäl­li­ge Beschä­di­gun­gen und Ver­un­rei­ni­gun­gen im Schul­haus oder auf dem Schul­ge­län­de sind umge­hend einer Lehr­kraft, dem Haus­meis­ter oder im Sekre­ta­ri­at zu melden.

6.6 Bei grob fahr­läs­si­ger oder vor­sätz­li­cher Beschä­di­gung oder bei Ver­lust von Schul­ei­gen­tum hat der Ver­ur­sa­cher / die Ver­ur­sa­che­rin Ersatz zu leisten.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Am Beginn eines jeden Schul­jah­res erhal­ten die Schüler:innen der 5. bzw. neu­en 7. Klas­se eine Haus­ord­nung aus­ge­hän­digt und wer­den auf die Bestim­mun­gen hin­ge­wie­sen. Dar­über erfolgt ein Ver­merk im Klas­sen­buch. Die Klas­sen­lei­tun­gen erläu­tern ggf. auf­kom­men­de Fra­gen zur Hausordnung.

7.2 Nach­träg­lich neu auf­ge­nom­me­ne Schüler:innen erhal­ten ein Exem­plar die­ser Hausordnung.

7.3 Auf Antrag der Gesamt­kon­fe­renz, der Gesamt­el­tern­ver­tre­tung, der Gesamtschüler:innenvertretung oder ein­zel­ner Mit­glie­der der Schul­kon­fe­renz kön­nen Ände­run­gen der Haus­ord­nung von der Schul­kon­fe­renz beschlos­sen werden.

7.4 Die Haus­ord­nung tritt mit dem Beschluss der Schul­kon­fe­renz am 28.05.2026 in Kraft.